Informationen zum Verpackungsmaterial
Bei der InnoSenT GmbH sind wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst. So leben wir in unserem Unternehmen das eingeführte Energie- und Umweltmanagement aktiv. Nachhaltigkeit spielt bei unserem unternehmerischen Handeln eine wichtige Rolle.
Bei InnoSenT GmbH legen wir großen Wert auf Umweltschutz und halten uns an die anwendbaren umweltrechtlichen Vorgaben. Wir streben kontinuierliche Verbesserungen in den Bereichen Energieverbrauch, Abwasser, Abfall und Emissionen an. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf Umwelt und Ressourcen so gering wie möglich zu halten. Deshalb achten wir bei Auswahl und Einsatz von Verpackungsmaterial insbesondere auf Vermeidung, Recyclingfähigkeit, einen ressourcenschonenden Materialeinsatz sowie – soweit sinnvoll und technisch möglich – auf Wiederverwendung.
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig vom verwendeten Material und umfasst Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.
Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen für Verpackungen (Art. 12 und Art. 13 PPWR)
Die PPWR enthält Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen sowie zur Kennzeichnung von Sammelbehältern für Verpackungsabfälle. Darüber hinaus bestehen Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen über Materialzusammensetzung, Sortierung und ordnungsgemäße Entsorgung. Diesen Anforderungen kommen wir nach und stellen die erforderlichen Informationen in unserem Verpackungskatalog bereit.
Konformitätsanforderungen für Verpackungen (Art. 35 bis 39 i. V. m. Anhang VII und Anhang VIII PPWR)
Die PPWR enthält ferner Anforderungen an die Konformität von Verpackungen. Soweit für einzelne Verpackungen oder Verpackungskomponenten konkrete Kennzeichnungs-, Material- oder Informationsanforderungen gelten, berücksichtigen wir diese im Rahmen der anwendbaren regulatorischen Vorgaben.
Registrierungs- und Herstellerpflichten (Art. 44 und Art. 45 PPWR)
Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) lautet: DE4737462660349
Rücknahme und erweiterte Herstellerverantwortung (Art. 44 f. PPWR)
Verpackungen unterliegen den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 44 f. PPWR sowie den ergänzenden nationalen Vorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten. In Deutschland richten sich die Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz bzw. dem zu seiner Anpassung an die PPWR ergehenden nationalen Durchführungsrecht.
Konformitätsanforderungen für Verpackungen (Art. 35 bis 39 i. V. m. Anhang VII und Anhang VIII PPWR)
Die PPWR enthält ferner Anforderungen an die Konformität von Verpackungen. Soweit für einzelne Verpackungen oder Verpackungskomponenten konkrete Kennzeichnungs-, Material- oder Informationsanforderungen gelten, berücksichtigen wir diese im Rahmen der anwendbaren regulatorischen Vorgaben.
Soweit für die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen eine Rücknahme vorgesehen ist, kommen wir den entsprechenden Pflichten nach. Bitte beachten Sie die Sortier- und Entsorgungshinweise in unserem Verpackungskatalog. Berücksichtigen Sie dabei die unterschiedlichen Vorgaben für die jeweilige Verpackungskategorie sowie die jeweils geltenden lokalen und nationalen Vorschriften.
Weitere Informationen zur Sortierung und Entsorgung einzelner Verpackungskategorien stellen wir in unserem Verpackungskatalog bereit.

In diesem Dokument stellen wir Ihnen Entsorgungsinformationen für jede von uns verwendete Verpackungskategorie und jedes verwendete Material zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Wir informieren über die Entsorgung von Elektronik.
InnoSenT ist ein nach ISO 14001 und ISO 50001 zertifiziertes Unternehmen.





